2. Mit Urteil vom 17. Mai 2022 sprach das Bezirksgericht Kulm den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Das Bezirksgericht befand über die Zivilklage sowie über die Kostenfolgen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 7. Dezember 2022 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Anschlussberufung vom 22. Dezember 2022 eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 13 Jahre. 3.3. Mit Verfügung vom 4. Januar 2023 wurde das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung abgewiesen.