zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 20.00, d.h. Fr. 1'600.00, Probezeit 4 Jahre, und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 400.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe verurteilt. - 17 - 3.2. 3.2.1. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 13. Mai 2020 für die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 40.00, total Fr. 3'600.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. 3.2.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft im Umfang von einem Tag wird auf die widerrufene Geldstrafe angerechnet. 3.2.3. Die vom Beschuldigten zu bezahlende Geldstrafe beträgt Fr. 3'560.00.