Der Beschuldigte scheint zudem nach wie vor nicht einsichtig. Um den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuhalten, ist daher notwendig, dass der mit Strafbefehl vom 13. Mai 2020 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 40.00 (abzüglich eines Tages Untersuchungshaft) widerrufen wird. Dies ist jedoch auch hinreichend. Denn auf der anderen Seite ist auch anzumerken, dass der Beschuldigte sich seit dem 24. August 2021 bis heute nichts mehr hat zuschulden kommen lassen (vgl. aktueller Strafregisterauszug) und er keinen Katalog an Vorstrafen aufweist. Die widerrufene Geldstrafe sowie - 14 -