minimum lebt, weshalb das für die Berechnung des Tagessatzes massgebende Nettoeinkommen um 50 % zu reduzieren ist (BGE 134 IV 60 E. 6.5.2). Der Tagessatz ist daher abgerundet auf Fr. 20.00 festzusetzen. 3.4. 3.4.1. Die Vorinstanz hat sich in ihren Erwägungen nicht damit befasst, ob sich der Widerruf des bedingten Vollzugs der Vorstrafe (oder der unbedingte Vollzug der Strafe für die aktuelle Straftat) bei der Prognose positiv auswirkt (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4.6; Urteil des Bundesgerichts 6B_355/2021 vom 22. März 2023 E. 2.3.1).