Auf den vom Privatkläger mit Eingabe vom 4. Januar 2023 eingereichten Bildausschnitten aus der im Bus angebrachten Videoüberwachungskamera ist zu sehen, wie der Beschuldigte seine rechte Hand zur Faust ballt, sein Gewicht vom rechten Fussballen auf die Fussspitze verlagert, mit seinem rechten Arm eine Schwungbewegung von unten nach oben ausführt und schliesslich aufgrund des Schwungs seinen Körper nach links verlagert. Den Schlag selber und die Gesichter der Beteiligten sieht man indes nicht. Die einzelnen Bewegungsabläufe stimmen jedoch mit den Aussagen des Privatklägers überein, wonach er vom Beschuldigten mit der rechten Hand an der linken Wange getroffen worden sei.