Der Fokus der Aufnahme lag auf dem Ein- und Ausgangsbereich des Linienbusses und erfasste nur beschränkt einen Teil des Aussenbereichs bzw. des Trottoirs und der Strasse. Dies zeigt sich dann auch in den Bildern selber, auf welchen man die Gesichter des Privatklägers und des Beschuldigten an der Bushaltestelle ausserhalb des Buses nicht mehr sieht, da die an der Decke angebrachte Videokamera relativ steil nach unten ausgerichtet ist (vgl. Eingabe des Privatklägers vom 4. Januar 2023). Ziel und Zweck der Videokamera ist demnach nicht die Aufnahme von Passanten irgendwo auf öffentlichem Grund, sondern das Erfassen der Reisenden, welche unmittelbar den Bus betreten oder aussteigen.