Hinzu kommt, dass der Beschuldigte immer wieder gewisse Zugeständnisse machte. So gab er in der polizeilichen Einvernahme vor Ort zu, dass er sich losgerissen habe und es schon sein könne, dass der Kontrolleur etwas gesagt habe. Auch in seiner Einsprache räumte er ein, dass er reflexartig reagiert habe und versucht habe, sich wegzuziehen. Im Berufungsverfahren liess er durch seinen Verteidiger einräumen, dass es durchaus denkbar und keineswegs lebensfremd sei, dass er den Privatkläger im Rahmen des innert wenigen Sekunden abgespielten Gerangels versehentlich ungünstig getroffen habe.