Rund zwei Wochen später sprach er dann bei seinem Hausarzt davon, dass er von drei Kontrolleuren heftig attackiert worden sei. In seiner Einsprache meinte er alsdann wiederum, dass der Privatkläger ihn angefallen und am Arm gepackt habe. Vor Obergericht berichtigte er auf Nachfrage hin den Ausdruck "Schlägerei" im Arztzeugnis dahingehend, dass er damals eigentlich eine Rauferei gemeint habe, wobei der Doktor es falsch verstanden habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). - 10 -