Der Kontrolleuer [gemeint ist der Privatkläger] habe ihn, einen Vollinvaliden, angefallen und am Arm gepackt (act. 89). Auch vor Vorinstanz und vor Obergericht sagte der Beschuldigte aus, dass der Privatkläger ihn richtig gepackt habe und er versucht habe, sich wegzuziehen. Er habe eine Gelenkentzündung und das tue ihm weh. Er habe dann reflexartig reagiert und versucht, sich wegzuziehen. Geschlagen habe er nicht (act. 160; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 ff.).