Mit diesen ersten Aussagen des Beschuldigten bleibt unklar, was genau bei der Haltestelle R._____ passiert ist, wieso er nicht einfach sein vorhandenes Billett vorgewiesen hat und weshalb die Kontrolleure ihm Handschellen haben anlegen müssen. Diese lücken- und sprunghaften Aussagen des Beschuldigten vermögen daher nicht zu überzeugen.