2.4.4. Anlässlich seiner ersten Befragung vor Ort gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass die Kontrolleure gesehen hätten, wie er beim Manor ausgestiegen sei, damit die anderen Personen hätten aussteigen können. Der Privatkläger habe ihn am Arm gepackt und er habe sich dann losgerissen. Geschlagen habe er ihn nicht, aber gesagt, dass er ihn nicht anfassen solle. Der Privatkläger habe einen anderen gerufen und sie hätten ihm Handschellen angelegt. Er habe etwas Mühe mit dem Gehör und der Kontrolleur habe schon etwas gesagt, aber er wisse nicht was (act. 14). Mit diesen ersten Aussagen des Beschuldigten bleibt unklar, was genau bei der Haltestelle R.___