2.4.2. Der Zeuge D._____ (Busmitreisender) erklärte anlässlich seiner Einvernahmen übereinstimmend mit dem Privatkläger, dass der Beschuldigte im Bus mehrfach aufgefordert worden sei, das Billett vorzuweisen (act. 65, 154). Der Beschuldigte habe ein bisschen aggressiv reagiert. Der Zeuge gab detailgetreu zu Protokoll, dass die «Kontis» versucht hätten, den Beschuldigten zu beruhigen und dieser einfach weitergelaufen sei. Die «Kontis» hätten ihn dann gestoppt und gepackt, weil er immer weitergelaufen sei. Einer der zwei bis drei «Kontis» habe die Polizei angerufen. Nachdem dem Beschuldigten die Handschellen angelegt worden seien, sei er noch aggressiver geworden.