(act. 74 f., 79, 157 f.). Der Beschuldigte habe sich dann umgedreht und ihn mit seiner rechten Faust auf seine linke Wange bzw. auf sein linkes Jochbein geschlagen (act. 20, 75, 158). Der Schlag habe ein wenig weh getan, aber er habe keine sichtbaren Verletzungen erlitten (act. 17 f.; 79; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Der Arbeitskollege des Privatklägers sei dann ebenfalls ausgestiegen und sie hätten gemeinsam beide Arme des Beschuldigten festgehalten und ihm zu seinem Schutz Handfesseln angelegt, da er sich nicht beruhigt und sich weiterhin gewehrt habe (act. 75, 158). Er habe dann seine Body-Cam aktiviert, welche zwei Minuten rückwirkend aufnehme.