2.4. 2.4.1. Der Privatkläger sagte anlässlich seiner Befragungen konstant und anschaulich aus, dass er am besagten Tag im Bus Nr. 2 in Q._____ Richtung S._____ unterwegs gewesen sei. Als er den Beschuldigten habe kontrollieren wollen, habe dieser ihn einfach ignoriert und sein Billett nicht vorgezeigt. Der Beschuldigte sei bei der Bushaltestelle R._____ ausgestiegen und er sei ebenfalls ausgestiegen, um die Kontrolle draussen durchzuführen. Der Beschuldigte habe sich weder ausweisen noch das Ticket vorzeigen wollen, sondern sei einfach weggelaufen (act. 20, 74, 77, 157; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3).