3.8. Mit Eingabe vom 11. April 2023 verzichtete der Beschuldigte auf die Einreichung einer Stellungnahme zu den beiden Berufungsantworten. 3.9. Die Berufungsverhandlung mit der Befragung des Beschuldigten und des Privatklägers fand am 19. Dezember 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen den vorinstanzlichen Schuldspruch und die damit zusammenhängenden Punkte (Strafe, Kostenund Entschädigungsfolgen).