1.2. Gegen diesen ihm am 27. April 2022 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 2. Mai 2022 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 18. Mai 2022 samt Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Aarau. 2. 2.1. Mit Urteil vom 28. Juni 2022 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau nach gleichentags durchgeführter Hauptverhandlung mit Befragung des Privatklägers, der Zeugen D._____ (Busmitreisender) und E._____ (Mitarbeiter C._____ AG) sowie des Beschuldigten, dass das Verfahren in -3-