Daraufhin drehte sich der Beschuldigte zum Privatkläger um und schlug ihn mit seiner rechten Hand an die linke Wange. Durch diesen Schlag des Beschuldigten erlitt der Privatkläger keine sichtbaren Verletzungen, hatte aber anschliessend Kopfschmerzen. Ausserdem betitelte der Beschuldigte den Privatkläger, als dieser die Ticket-Kontrolle bei ihm durchführen wollte, diesen mit den Worten «Sauhund». Durch die Äusserung des Beschuldigten fühlte sich der Privatkläger in seinem Gefühl, ein ehrbarer Mensch zu sein, verletzt.