Gegenstand Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 25. April 2022 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung schuldig und bestrafte ihn nach Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 13. Mai 2020 für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 40.00 gewährten bedingten Strafvollzugs zu einer unbedingten Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu Fr. 40.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 130 Tage). Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: