Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern sich diese Ausdrücke auf andere Personen hätten beziehen sollen: Selbst wenn dem so gewesen wäre – und sich die Ausdrücke auf sämtliche Mitarbeiter der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal bezogen hätten – wäre E._____ als einer deren Mitarbeiter von diesen Beschimpfungen erfasst gewesen. Glaubhaft erscheint jedenfalls, dass E._____ eher zufällig vom Beschuldigten als Repräsentant der Staatsgewalt ausgewählt wurde. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Beschuldigte E.___