__ als «Arschloch» und «Hurensohn» bezeichnet zu haben. Bei der Bezeichnung als «Kinderschänder» gegenüber der Notrufzentrale habe es sich um ein Missverständnis gehandelt. Er habe damit nicht direkt E._____ gemeint, sondern vielmehr jede Person, die behaupte, vor dem Gesetz seien alle gleich (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5 ff.).