überzeugt zu erklären, wenn bei objektiver Betrachtung unüberwindliche Zweifel daran bestehen (BGE 127 I 38 E. 2a). In Situation, in welchen ein Opfer den Beschuldigten belastende Aussagen macht und eine beschuldigte Person diese Aussagen bestreitet (Aussage-gegen-Aussage-Kons- tellationen), muss nicht zwingend ein Freispruch erfolgen – vielmehr hat das Gericht sämtliche Aussagen einlässlich zu würdigen (BGE 237 IV 122 E. 3.3).