4. 4.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 1'200.00 b) der Anklagegebühr Fr. 600.00 -4- c) den Spesen Fr. 95.80 Total Fr. 1'895.80 4.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss lit. c) im Gesamtbetrag von Fr. 1'895.80 auferlegt. 5. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selbst zu tragen. "