1.3. Die Staatsanwaltschaft Baden hielt am Strafbefehl vom 17. November 2021 fest und überwies diesen mit Verfügung vom 1. Dezember 2021 an das Bezirksgericht Baden zwecks Durchführung des erstinstanzlichen Hauptverfahrens. 2. 2.1. Mit Urteil vom 18. August 2022 erkannte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Baden: " 1. Der Beschuldigte A._____ ist schuldig der mehrfachen Beschimpfung i.S.v. Art. 177 Abs. 1 StGB.