Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird auf den Zivilweg verwiesen. 4. Die dem Grundsatze nach gestellte Zivilforderung des E._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. " 1.2. Am 29. November 2021 erhob der Beschuldigte fristgerecht Einsprache gegen den Strafbefehl vom 17. November 2021.