Anschliessend rief A._____ die Kantonale Notrufzentrale an und beschwerte sich dort über die von der Regionalpolizei […] ausgestellten Parkbussen. Auf den Hinweis der Notrufmitarbeitenden, dass sich A._____ diesbezüglich an die Leitung der betreffenden Regionalpolizei zu wenden habe, antwortete er bezogen auf Wm mbV E._____: «Ja, das habe ich gemacht. Der Typ eskaliert, das ist ein Kinderschänder. Es tut mir leid, wenn ich es Ihnen so sage». A._____ hat E._____ mehrmals wissentlich und willentlich durch Worte in seiner Ehre angegriffen. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: