1. Der Beschuldigte ist schuldig - der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 4 StGB (irrige Vorstellung über das Alter) - des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Aberkennung des Ausweises gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG [in Rechtskraft erwachsen] 2. 2.1. Der Beschuldigte wird in Anwendung von Art. 187 Ziff. 4 StGB und gestützt auf Art. 47 StGB zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 2.2. Die ausgestandene Haft von drei Tagen (4. Februar 2021 – 6. Februar 2021) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die ausgefällte Freiheitsstrafe angerechnet.