Für die Ausarbeitung des Plädoyers erscheint ein Aufwand von drei Stunden angemessen. Der geltend gemachte Stundenaufwand ist damit um 13.3 Stunden zu reduzieren. Hinzu kommt eine Kürzung von 1.5 Stunden für die lediglich zwei Stunden (anstatt wie in der Honorarnote geschätzt 3.5 Stunden) dauernde Berufungsverhandlung. Insgesamt ist nach einer Kürzung um 14.8 Stunden von einem angemessenen Aufwand von 19.75 Stunden auszugehen. Bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00, den geltend gemachten Auslagen von Fr. 236.70 sowie 7.7 % MwSt ergibt sich eine angemessene Entschädigung von Fr. 4'509.10, welche aus der Staatskasse auszurichten ist (Art. 135 Abs. 1 StPO i.V.m.