Für die Berufungsbegründung, welche rund 12 Seiten (ohne Rubrum und bereits gestellte Anträge) umfasst, wurde ein Aufwand von 13 Stunden geltend gemacht. Für die Ausarbeitung des 8 Seiten (ohne Rubrum) umfassenden Plädoyers für die Berufungsverhandlung wurden erneute 10.3 Stunden veranschlagt. Auch wenn die Berufungsbegründung im Vergleich zum vorinstanzlichen Plädoyer nicht denselben Aufbau aufweist und auch - 23 -