2.4.3.6. Die Privatklägerin liess anlässlich der Berufungsverhandlung auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm und das vorinstanzliche Urteil verweisen. Ihr Alter sei dem Beschuldigten egal gewesen. Er habe nur den Sex gewollt und sich nicht über sie informiert. Der Beschuldigte habe ein Machtgefälle geschaffen und ausgenutzt (Plädoyer S. 1).