2.4.3.5. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verwies an der Berufungsverhandlung zusammengefasst erneut darauf, dass das Foto aus den Untersuchungsakten rechtsgenüglich zeige, dass es sich bei der Privatklägerin um ein unter dem Schutzalter liegendes Mädchen gehandelt habe, womit der Beschuldigte an seiner Alterseinschätzung hätte zweifeln und zumindest - 16 -