Sex werde statistisch gesehen eher von Erwachsenen gepflegt als von Kindern. Wie offen man mit dem Thema Sex dann umgehe, sei eine Frage des Typs und habe nichts mit dem Alter zu tun. Selbst wenn davon auszugehen sei, dass die Privatklägerin ihr Alter nicht bewusst verschleiert habe, so lasse doch ihr gesamtes Verhalten und ihre Aussagen zu ihren Shisha-Bar Besuchen den Schluss zu, dass sie bereits volljährig sei. Dass sie F. geschrieben habe, sie sei in der Schule, könne dem Beschuldigten nicht entgegengehalten werden, da er diese Nachricht weder empfangen noch gelesen habe.