Kinder seien im Vergleich zu Erwachsenen in der Regel "klein", woraus sich schliessen lasse, dass eine grosse Person zu den Erwachsenen gehöre. Aufgrund dieses Erfahrungswerts würden grössere Menschen auch älter wirken als sie seien, selbst wenn dies ein Trugschluss sei. Auch das Bundesgericht habe die Grösse u.a. als massgebliche Beurteilungsgrundlage genannt (Berufungsbegründung S. 10). Die Geschädigte habe weiter künstliche Wimpern und diversen Schmuck mit Diamanten getragen, was für ein Kind von 15 Jahren ungewöhnlich sei. Kein Kind trage falsche Wimpern. Solche würden von erwachsenen Frauen getragen.