Auf den Fotos sehe die Privatklägerin in der Tat viel älter aus, als sie sei. Die Privatklägerin sei im Zeitpunkt des Aufeinandertreffens 175 cm gross und 62 bis 63 kg schwer gewesen, wobei gemäss dem Bundesamt für Statistik 15-24-jährige Frauen durchschnittlich lediglich eine Grösse von 165.8 cm aufweisen. Die Geschädigte sei somit überdurchschnittlich gross und insbesondere auch grösser als der Beschuldigte gewesen, welcher lediglich 170 cm gross sei. Diese stattliche Grösse habe sie älter wirken lassen. Kinder seien im Vergleich zu Erwachsenen in der Regel "klein", woraus sich schliessen lasse, dass eine grosse Person zu den Erwachsenen gehöre.