2.4. 2.4.1. Die Anklage hält – entsprechend den Aussagen des Beschuldigten (Eröffnung Festnahme vom 4. Februar 2021 act. 168; delegierte Einvernahme vom 8. Februar 2021 act. 178; Protokoll HV S. 5) – fest, dass der Beschuldigte nicht gewusst habe, wie alt die Privatklägerin gewesen sei, und er sie auf 19 Jahre geschätzt habe. Sie wirft dem Beschuldigten lediglich Fahrlässigkeit i.S.v. Art. 187 Ziff. 4 StGB vor und hält fest, dass der Irrtum leicht hätte vermieden werden können.