Sie seien zusammen in ein von F. gemietetes Zimmer ("Rümli") an der Y-Strasse in Q. gefahren, wo es zu einem Treffen mit dem ihr bis dahin unbekannten Beschuldigten, drei weiteren Männern und einer Frau gekommen sei. Im Verlaufe des Abends sei es zum Geschlechtsverkehr zunächst zwischen der Privatklägerin und F. und später zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten gekommen (Eröffnung Festnahme betreffend den Beschuldigten vom 4. Februar 2021 act. 165 ff.; Einvernahme des Beschuldigten vom 8. Februar 2021 act. 176 ff.; Protokoll HV S. 5; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.; delegierte Einvernahme von F. vom 4. Februar 2021 act.