2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wirft dem Beschuldigten in der Anklage vor, dass er am 3. Februar 2021 vaginalen und oralen Geschlechtsverkehr mit der damals 15-jährigen Privatklägerin gehabt habe. Er habe das Alter der Privatklägerin nicht gekannt, habe sie auf 19 Jahre alt geschätzt, jedoch nicht nach ihrem Alter gefragt, obwohl er seinen Irrtum damit leicht hätte vermeiden können. Damit habe er in Kauf genommen, dass die Privatklägerin jünger als 16 Jahre alt gewesen sei und habe sich der sexuellen Handlungen mit einem Kind i.S.v. Art. 187 Ziff. 4 StGB schuldig gemacht.