3.9. Mit Verfügung vom 17. April 2023 wurden die Beweisanträge des Beschuldigten einstweilen abgewiesen. Gleichzeitig wurde der Privatklägerin die unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren bewilligt. 3.10. Am 22. Juni 2023 fand vor dem Obergericht des Kantons Aargau die Berufungsverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte befragt wurde. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Das Berufungsgericht überprüft das erstinstanzliche Urteil nur in den angefochtenen Punkten (Art. 404 Abs. 1 StGB).