3.5. Mit Eingabe vom 27. Januar 2023 erstattete der Beschuldigte die Berufungsbegründung und hielt an seinen mit Berufungserklärung gestellten Anträgen fest. 3.6. Mit Eingabe vom 6. Februar 2023 erstattete die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm die Berufungsantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.7. Mit Eingabe vom 22. Februar 2023 reichte die Privatklägerin die Berufungsantwort ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.8. Mit Eingabe vom 27. Februar 2023 verzichtete die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm auf eine Stellungnahme zur Berufungsantwort der Privatklägerin.