Der Beschuldigte ist schuldig des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Aberkennung des Ausweises gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG. [2. fällt weg] […] 3.3. [neu] Die ausgestandene Haft von drei Tagen (4. Februar 2021 - 6. Februar 2021) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Geldstrafe angerechnet. […] [5.2.1 fällt weg] […] [5.2.3. fällt weg] […]