"1. Es seien Ziffer 1, 2, 5.2.1 und 5.2.3 und 6 des Dispositivs des Urteils des Bezirksgerichts Kulm, Präsidium des Strafgerichts, vom 14. Juli 2022 (Geschäfts-Nr.: ST.2021.91) aufzuheben und durch folgende Fassungen zu ersetzen resp. folgende Ziffern neu hinzuzunehmen: «1. [neu] Der Beschuldigte B. wird freigesprochen vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 4 StGB. -7-