6. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr Fr. 1'050.00 c) den Beweisführungskosten von Fr. 1'846.00 d) andere Auslagen Fr. 84.00 Total Fr. 3'780.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühren sowie die Kosten gemäss lit. b) bis d) im Gesamtbetrag von Fr. 3'780.00 auferlegt.