4. Der Beschuldigte sei zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'500.00 zu verurteilen. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so sei der Beschuldigte zu verpflichten, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen zu verbüssen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2. 2.1. Mit Eingabe vom 13. Juli 2022 stellte die Privatklägerin folgende Anträge: "1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen.