Der Beschuldigte fuhr am 22. Juni 2021 um ca. 02:05 Uhr mit Wissen und Willen mit dem Motorfahrzeug D. [Kennzeichen] auf der X-Strasse in Q., obwohl sein Führerausweis auf Probe mit Verfügung des Stras- senverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern vom 15. Januar 2021 per sofort annulliert worden war." Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm stellte folgende Anträge: "1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen.