Der Beschuldigte und die damals 15-jährige Straf- und Zivilklägerin A., geb. tt.mm.2006, hatten am Abend des 3. Februars 2021 in einem Zimmer im 1. Stock an der Y-Strasse in Q. Geschlechtsverkehr. Insbesondere legte sich der Beschuldigte auf die Straf- und Zivilklägerin und führte seinen Penis vaginal ein. Ausserdem verübte der Beschuldigte bei der Straf- und Zivilklägerin Oralverkehr. Der Beschuldigte hätte keine Kenntnis vom Alter der Straf- und Zivilklägerin, schätze sie jedoch auf 19 Jahre alt.