7.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage der Privatklägerin Versicherung AP._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin G AG._____ unter solidarischer Haftbarkeit mit der Mitbeschuldigten B.B._____ (SST.2022.308) Schadenersatz von Fr. 10'205.45 zu bezahlen. - 43 - 8. 8.1. Die anteilsmässig auf den Beschuldigten entfallenden obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 8.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 6'600.00 auszurichten.