Der Beschuldigte wird nur teilweise gemäss Anklage schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der Misswirtschaft, der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung, der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden und des versuchten Inverkehrbringens und Anpreisens von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten wird er freigesprochen. Unter Gewichtung der entsprechenden Anklagepunkte rechtfertigt es sich, ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 14'543.35 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 5'800.00) zur Hälfte aufzuerlegen.