Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte zu verpflichten, der Privatklägerin G AG._____ unter solidarischer Haftbarkeit mit der Mitbeschuldigten B.B._____ Schadenersatz von Fr. 10'205.45 zu bezahlen. Damit erweist sich seine Berufung im Zivilpunkt als unbegründet. - 39 -