Der Beschuldigte hat mit der Brandstiftung auch das sehr hochwertige Rechtsgut von Leib und Leben gefährdet (siehe dazu oben). Je schwerer die möglichen Rechtsgüterverletzungen sind, desto niedriger sind die Anforderungen an die in Kauf zu nehmende Rückfallgefahr (Urteil des Bundesgerichts 6B_1384/2021 vom 29. August 2023 E. 1.6.2. mit Hinweisen). Auch wenn dem Beschuldigten keine eigentliche Schlechtprognose gestellt wird, bestehen, wie ausgeführt, erhebliche Zweifel an seiner Legalbewährung.