Aufgrund der gesamten Umstände bestehen erhebliche Bedenken an der künftigen Legalbewährung des Beschuldigten, war er doch ohne nachvollziehbare Gründe zur Erlangung seiner Ziele dazu bereit, zusammen mit seiner Schwester – nebst einer Urkundenfälschung und mehrerer Versicherungsbetrüge – eine Brandstiftung und damit schwere Verbrechen zu begehen. Hinzu kommt, dass er auch noch im Berufungsverfahren alle Tatvorwürfe bestritten hat und somit auch keine Einsicht und Reue gezeigt hat. Insgesamt ist von einem hohen öffentlichen Interesse an einer Wegweisung des Beschuldigten aus der Schweiz auszugehen. - 37 -