Seine Berufung erweist sich damit im Strafpunkt lediglich in Bezug auf die aufgrund des ergehenden Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Inverkehrbringens und Anpreisens von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten entfallende Geldstrafe als begründet. 11. Landesverweisung 11.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die Dauer von 7 Jahren des Landes verwiesen.